Änderung bei den Kursabrechnungen für die Überbetrieblichen Kurse

Liebe Betriebe und Kursteilnehmer,

bisher haben wir die Kursabrechnungen für die Überbetrieblichen Kurse immer mit der Einladung zum jeweiligen Kurs verschickt. Somit sind Sie mit der Zahlung in Vorleistung gegangen. Nahm ein Teilnehmer – aus welchen Gründen auch immer – nicht (vollständig) am Kurs teil, haben wir die Rechnung storniert und Ihnen das Geld zurück überwiesen. In manchen Fällen waren wir aufgrund der Förderungsbestimmungen gezwungen, sog. Zuschussverlustrechnungen zu erstellen.

Wir möchten den bürokratischen Aufwand ab sofort minimieren sowie Ihnen und uns unnötige Arbeitsschritte ersparen! Deshalb erhalten Sie die Kursabrechnungen ab 1. Januar 2016 grundsätzlich erst dann, wenn der Teilnehmer den Kurs tatsächlich absolviert hat. Die Kurseinladungen erhalten Sie wie bisher ca. vier Wochen vor Kursbeginn.

Bei Rückfragen stehen Ihnen Andrea Hoi-Larsen und Silvia Liebetrau aus dem Bildungszentrum sehr gerne zur Verfügung.

Ihre SHK Innung München