Der SHK-Bürgschaftsservice

Mit dem SHK-Bürgschaftsservice erhalten Innungsmitglieder seit Jahren in einem vereinfachten Verfahren Bürgschaften zu niedrigen Avalzinsen, ohne die Kreditlinie bei der Hausbank einzuschränken. Das jährlich neu eingeräumte Bürgschaftsvolumen kann individuell gestaffelt werden, bis die eingeräumte Bürgschaftssumme im Kalenderjahr verbraucht ist.

Die Vorteile, die sich für alle Innungsmitglieder aus dem Rahmenvertrag, abgeschlossen zwischen dem FV SHK Bayern und der VHV Allgemeine Versicherung AG ergeben, sind:

  • das Bürgschaftsvolumen wird jährlich neu eingeräumt
  • niedrige Avalzinsen
  • Entlastung des Kreditrahmens bei der Hausbank
  • einfaches Verfahren
  • einmaliger pauschalierter Jahresbeitrag
  • hohe Flexibilität

Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme am Bürgschaftsservice ist eine bestehende Innungsmitgliedschaft bei einer bayerischen SHK- oder OL-Innung. Darüber hinaus muss eine Bonitätsprüfung aufgrund vorgelegter aktueller Gewinn- und Verlustrechnung bzw. Bilanz einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb ergeben (bei wirtschaftlichen Bedenken kann die Teilnahme am Bürgschaftsservice von der Stellung von Sicherheiten abhängig gemacht werden). Beim aktuellen Bürgschaftsservice stehen drei Modelle zur Auswahl:

Der Bürgschaftsrahmen beträgt pauschal 25.000 Euro pro Jahr und kostet über die gesamte Laufzeit (4 oder 5 Jahre) den einmaligen Betrag von 400 Euro (= 0,40 % p.a. bei einer Bürgscheinlaufzeit von 4 Jahren bzw. 0,32 % p.a. bei einer Bürgscheinlaufzeit von 5 Jahren).

Der Bürgschaftsrahmen von 25.000 Euro kann individuell gesplittet werden, bis er verbraucht ist; es ist jedoch auch eine Einzelbürgschaft über die volle Höhe möglich.

Eine Erhöhung oder Reduzierung des Bürgschaftsrahmens ist nicht möglich.

Die Bürgscheintexte entsprechen dem VHV-Bürgschaftsformular bzw. dem EFB-Bürgschaftsformular

Der Bürgschaftsrahmen beträgt 7,5 % der Jahresgesamtleistung, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a. Dieses Bürgschaftsvolumen kostet über die gesamte Laufzeit den einmaligen Betrag von 2,4 % des Bürgschaftsrahmens, mindestens jedoch 600 Euro (entspricht einem Avalzins von 0,60 % p.a. bei einer Bürgscheinlaufzeit von 4 Jahren, bzw. 0,48 % p.a. bei einer Bürgscheinlaufzeit von 5 Jahren.

Bei einer entsprechend hohen Jahresgesamtleistung kann maximal ein Bürgschaftsrahmen von 1,35 Mio. Euro gewährt werden.

Eine Reduzierung des Bürgschaftsrahmens um 50 % ist von vorn herein möglich, ebenso eine nachträgliche Erhöhung des Bürgschaftsrahmens um 50 %.

Einzelbürgschaften können bis zu 20 % des gesamten Bürgschaftsrahmens gewährt werden, maximal jedoch 200.000 Euro pro Bürgschaft.

Die Bürgscheintexte entsprechen dem VHV-Formular, dem EFB-Formular; es können aber auch auftraggebereigene Texte Verwendung finden.

Das Modell SPEZIAL ist ebenso ausgestattet wie das Modell STANDARD, es können jedoch zusätzlich Auslandsbürgschaften abgerufen werden.

Der Bürgschaftsrahmen beträgt 7,5 % der Jahresgesamtleistung, mindestens jedoch 25.000 Euro p.a. Dieses Bürgschaftsvolumen kostet über die gesamte Laufzeit den einmaligen Betrag von 3,2 % des Bürgschaftsrahmens, mindestens jedoch 800 Euro (entspricht einem Avalzins von 0,80 % p.a. bei einer Bürgscheinlaufzeit von 4 Jahren, bzw. 0,64 % p.a. bei einer Bürgscheinlaufzeit von 5 Jahren.

Bei einer entsprechend hohen Jahresgesamtleistung kann maximal ein Bürgschaftsrahmen von 1,44 Mio. EURO gewährt werden.

Eine Reduzierung des Bürgschaftsrahmens um 60 % ist von vorn herein möglich, ebenso eine nachträgliche Erhöhung des Bürgschaftsrahmens um 60 %.

Der Höchstbetrag je Einzelbürgschaft beträgt 20 % des Bürgschaftsrahmens, maximal 250.000 Euro.

Einzelbürgschaften können bis zu 20 % des gesamten Bürgschaftsrahmens gewährt werden, maximal jedoch 250.000 Euro pro Bürgschaft.

Die Bürgschaftstexte werden wie beim Modell STANDARD ausgegeben.

Bürgschaftsarten
Gegenstand des SHK-Bürgschaftsservices ist die Gewährung von

  • Bietungsbürgschaften (Sicherstellung, dass die Angebotskonditionen im Falle der Auftragserteilung eingehalten werden können) – nicht beim Modell START
  • Ausführungsbürgschaften (für die Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung)
  • Vertragserfüllungsbürgschaften (für die Sicherstellung vertragsgemäßer Ausführung und Gewährleistung)
  • Vorauszahlungsbürgschaften: (für die Absicherung des Verlustrisikos vorab geleisteter Zahlungen) – nicht beim Modell START
  • Gewährleistungsbürgschaften (für die Erfüllung von Sachmängelansprüchen)
  • Bauhandwerkersicherungsbürgschaften gemäß § 648 a BGB (für die Sicherstellung der Vergütungsansprüche von Auftragnehmern, z. B. Nachunternehmern) – nicht beim Modell START
  • Auslandsbürgschaften – nur beim Modell SPEZIAL

Jahresgesamtleistung
Die jeweilige betriebliche Jahresgesamtleistung kann den aktuellen Jahresabschlussunterlagen entnommen werden.

Umschuldung
Auf Antrag ist eine Umschuldung bereits bestehender Bürgschaften bei anderen Kreditgebern möglich.

Entlastung
Bürgschaften, die im laufenden Kalenderjahr ausgestellt und im selben Kalenderjahr wieder zurückgegeben werden, ohne dass eine Inanspruchnahme durch die VHV erfolgt, führen zur Entlastung des im selben Kalenderjahr zur Verfügung gestellten Bürgschaftsrahmens. Dabei entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Kosten
Mit den zu jedem Bürgschaftsmodell ausgewiesenen Kosten sind alle aus dem Bürgschaftsrahmen des jeweiligen Kalenderjahres abgerufenen Bürgschaften für die gesamte Laufzeit (bis zu 6 Jahren) bezahlt, d. h. eine individuelle, bürgschaftsbezogene und damit laufzeitabhängige Berechnung findet nicht statt, soweit die bauvertraglich vereinbarte Gewährleistungsfrist maximal 6 Jahre beträgt.

Rückgabe von Bürgschaften
Die Rückgabe von abgelaufenen Bürgschaften ist nicht zwingend erforderlich, wird aber vor dem Hintergrund einer ordnungsgemäßen Bürgschafts-Buchhaltung dringend empfohlen.

Bürgschaften, die über 6 Jahre hinausgehen, sind möglich, bedürfen jedoch einer individuellen Vereinbarung mit der VHV Allgemeine Versicherung AG.

Gebühren
Die Ausstellung sämtlicher Bürgschaften, die über das Internet angefordert werden, ist gebührenfrei und kann nach erfolgter Teilnahmebestätigung unter www.buergschaftsauftrag.vhv.de beantragt werden. Dort stehen Mustertexte und Formulare zum Herunterladen zur Verfügung. Es können auch Sonderformulare des Auftraggebers zusammen mit dem Bürgschaftsantrag online gesendet werden.

Bei per Brief oder Telefax angeforderten Bürgschaften wird eine Gebühr von 10,00 Euro je Bürgschaft fällig.

In einem durch ein persönliches Kennwort geschützten Bereich können die einzelnen gezogenen Bürgschaften unter www.buergschaftsportal.vhv.de komfortabel online verwaltet werden. Das Bürgschaftsportal zeigt das Obligo je Versicherungsvertrag, die Höhe des aktuellen Bürgschaftsrahmens, die aktuelle Rahmenbelastung sowie umfassende Daten zu den einzelnen Bürgschaften an.

Beitrags- und Gebührenentrichtung
Die jährlich fälligen Beiträge für die Bereitstellung des Bürgschaftsrahmens sowie die evtl. fälligen Gebühren für die Ausstellung von Einzelbürgschaften erhebt die VHV Allgemeine Versicherung AG direkt via Lastschrift.

Teilnahmeverfahren
Mitglieder einer bayerischen SHK- oder OL-Innung, die den SHK-Bürgschaftsservice in Anspruch nehmen wollen, stellen entsprechend dem nachfolgend abgedruckten Formular einen “ Antrag auf Teilnahme am Bürgschaftsservice“ an den Fachverband SHK Bayern. Der FV SHK Bayern bestätigt der VHV Allgemeine Versicherung AG die Zugehörigkeit des Mitgliedes zur SHK-Berufsorganisation. Die VHV Allgemeine Versicherung AG fordert beim Mitgliedsbetrieb die zur Bonitätsprüfung erforderlichen Unterlagen an. Soweit die Bonitätsprüfung einen ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb ergibt, bestätigt die VHV Allgemeine Versicherung AG dem Mitglied die Teilnahme am Bürgschaftsrahmenvertrag.

Die Teilnahmebestätigung enthält insbesondere Angaben:

  • zur Höhe des Bürgschaftsrahmens (Bürgschaftsvolumen),
  • zum Jahresbeitrag und
  • zu sonstigen Konditionen (Limitierung von Einzelbürgschaften)

Grundlage des Versicherungsverhältnisses zwischen dem Innungsmitglied und der VHV Allgemeine Versicherung AG sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kautionsversicherung (AVB).

Sollte die Bonitätsprüfung wirtschaftliche Bedenken ergeben, die einer Teilnahmebestätigung im Interesse der Gesamtheit aller teilnehmenden Mitglieder entgegenstehen, kann die VHV Allgemeine Versicherung AG unter Bezugnahme auf die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Kautionsversicherung die Stellung von Sicherheiten fordern, in der Regel maximal 25 % des Bürgschaftsrahmens.

Zwischen Antragstellung und Bestätigung der Teilnahme am SHK-Bürgschaftsservice muss wegen der Bonitätsprüfung mit einem Zeitraum von 3 bis 5 Wochen gerechnet werden. Ist die Teilnahmebestätigung erfolgt, werden Bürgschaften, die bis Mittag angefordert wurden, im Regelfall am nächsten Werktag auf dem Postweg zugestellt.

Mit der Teilnahme am SHK-Bürgschaftsservice geht der Teilnehmer ein Dauerschuldverhältnis mit der VHV Allgemeine Versicherung AG dergestalt ein, dass das Bürgschaftsvolumen jährlich neu auf der Grundlage des aktuellen Geschäftsabschlusses eingeräumt wird.

Beendigung der Teilnahme am SHK-Bürgschaftsservice
Das Recht auf Teilnahme am SHK-Bürgschaftsservice und damit die Möglichkeit, Bürgschaften abzurufen, endet mit dem Zeitpunkt, in dem der Teilnehmer seine Mitgliedschaft bei der SHK-Berufsorganisation, also bei einer dem Fachverband SHK Bayern angeschlossenen SHK- oder OL-Innung aufgibt.

Endet die Teilnahme am SHK-Bürgschaftsservice innerhalb eines Kalenderjahres, wird der Kautions-Versicherungsvertrag zur VHV Allgemeine Versicherung AG zum Ende der laufenden Versicherungsperiode beendet.

Darüber hinaus endet die Möglichkeit, Bürgschaften abzurufen, mit Eingang der Erklärung des Teilnehmers bei der VHV Allgemeine Versicherung AG, dass er am Bürgschaftsrahmenvertrag nicht mehr teilnehmen will.