Gestreckte Gesellenprüfung für Anlagenmechaniker SHK

Die neue Ausbildungsverordnung (AVO) für Anlagenmechaniker SHK ist am 1. August 2016 in Kraft getreten. Lehrlinge, die Ihre Lehre nach diesem Datum begonnen haben, legen nach knapp anderthalb Jahren nicht mehr die frühere Zwischenprüfung ab, sondern die Gesellenprüfung Teil 1. Die wesentlichste Änderung: Die Leistungen der Gesellenprüfung Teil 1 gehen mit 30 Prozent in die Gesamtnote ein. Am Ende der Ausbildungszeit legen die Lehrlinge dann die Gesellenprüfung Teil 2 ab, die die restlichen 70 Prozent der Prüfungsnote ausmachen. Lehrlinge wie Ausbilder sollten sich dessen bewusst sein, dass somit Teil 1 der Prüfung bereits den Grundstein für eine gute oder schlechte Gesellen-/ Abschlussprüfung legt.

Weitere Neuerungen der neuen AVO für Anlagenmechaniker SHK
Die früheren Handlungsfelder heißen nun Einsatzgebiete, die folgendermaßen umbenannt wurden: Sanitärtechnik (bisher Wassertechnik), Heizungstechnik (bisher Wärmetechnik), Lüftungs- und Klimatechnik (bisher Lufttechnik), und Energien und Umwelttechnik (bisher Umwelttechnik / Erneuerbare Energien). Die betrieblichen Ausbildungsinhalte orientieren sich an der jeweiligen Firmenstruktur, sodass die Betriebe wie bisher ausbilden können.

Zum Berufsbild des Anlagenmechanikers SHK sind zwei Positionen hinzugekommen. Das Durchführen von Hygienemaßnahmen beinhaltet die Anwendung von Hygienevorschriften, insbesondere bei Trink- und Brauchwassersystemen sowie bei Lüftungssystemen. Außerdem geht es um die Erkennung von Hygienerisiken und Maßnahmen zu deren Vermeidung. Lehrlinge sollen Bauteile und Baugruppen, insbesondere Armaturen, zur Sicherstellung der Hygiene unterscheiden und Kunden über Hygienerisiken informieren können.

Unter dem Punkt Gebäudemanagementsysteme sollen Gewerke übergreifende Schnittstellen erkannt und berücksichtigt werden. Regelungs- oder Gebäudeleitsysteme und Systeme zum Datenaustausch sollen nach Verwendungszweck unterschieden, eingebaut und angeschlossen, sowie Fernüberwachungssysteme unterschieden werden können.

Die komplette neue Ausbildungsverordnung steht hier für Sie zum Download zur Verfügung. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an Margit Vollmer aus dem Prüfungswesen unter 089 / 12 15 89-50 oder per E-Mail an m.vollmer@shk-innung-muenchen.de.