Schlichtung

Die Innung Spengler, Sanitär- und Heizungstechnik München ist gesetzlich zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen den Mitgliedsbetrieben und ihren Kunden berechtigt und hat zu diesem Zweck eine Schlichtungsstelle eingerichtet. Sie eröffnet den Weg für eine schnelle, unbürokratische und kostengünstige Konfliktlösung außerhalb der Gerichte. Ziel ist es, Streitigkeiten zwischen den Innungsfachbetrieben und Kunden außergerichtlich zu klären.

Weniger Ärger auf beiden Seiten

Das Schlichtungsverfahren bietet für beide Seiten handfeste Vorteile: Wer die Schlichtungsstelle der Innung anruft, statt vor Gericht zu ziehen, spart Zeit, Nerven und in der Regel auch Geld. An die Stelle eines Richterspruchs tritt bei dem Schlichtungsverfahren eine von den Parteien unter Anleitung eines Schlichters in eigener Verantwortung erarbeitete Einigung. Da die Parteien einbezogen werden, können ihre wirtschaftlichen Interessen wesentlich stärker berücksichtigt werden, als in einer streitigen Auseinandersetzung vor Gericht. Die Entscheidungsbefugnis und damit die Verantwortung für das Ergebnis liegt allein bei den Parteien. Der Schlichter hilft den Konfliktparteien eine interessengerechte, gegenseitig annehmbare und freiwillige Vereinbarung zu schließen. Sollte der Streit jedoch einmal nicht beigelegt werden können, bleibt der Gang vor das Gericht offen.

Voraussetzungen

Bei der Schlichtung handelt es sich um ein formloses und gebührenfreies Verfahren. Wichtig: Für eine Schlichtung muss der Betrieb ein Mitglied der SHK Innung München sein und der Antrag auf Schlichtung muss vom Betrieb selbst ausgehen. Der Mindeststreitwert, um ein Schlichtungsverfahren einzuleiten, beträgt 300 Euro.