Streit um Sondernutzungsgenehmigungen

Bildquelle: HF Redaktion
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Aufträge nach hinten schieben, Kunden vertrösten und dem Münchner Kreisverwaltungsreferat für die Sondernutzungsgenehmigung einer Verkehrsfläche wochenlang hinterherlaufen: Für viele unserer Mitgliedsbetriebe traurige Realität und ein geschäftsschädigender Zustand. Bei einer gemeinsamen Pressekonferenz am 24. Juni im Münchner Presseclub kritisierten unsere SHK Innung sowie die Bau-Innung, Dachdecker-Innung und Maler-Innung die aktuelle Regelung scharf und drängten auf eine schnelle Lösung.

Die Neuregelung vom Februar 2015 sah eigentlich vor, dass Betriebe in der Landeshauptstadt für die Antragsbearbeitung und –genehmigung mit 15 Arbeitstagen Wartezeit rechnen sollten.  Mittlerweile sind Verzögerungen bis zu zehn Wochen keine Ausnahme mehr. Die starke Nachfrage von Filmproduktionen für Sondernutzungen im Rahmen von Dreharbeiten sei laut KVR der Grund dafür, doch ein eigenes „Filmbüro“ soll nun mehr Bearbeitungskapazitäten schaffen. Auf diesen Zug sprangen die Vertreter der Innungen auf und forderten ein extra Handwerker-Büro, das genug Personal zur Verfügung stellt, um die Antragsberge zügig und im Sinne der Handwerker und ihrer Kunden abzuarbeiten.

„Unsere Spengler-Betriebe können erst dann eine Genehmigung beantragen, wenn sie einen Auftrag erhalten. Wenn der Betrieb bis zu zwölf Wochen warten muss, nimmt das kein Kunde so hin. Außerdem ist nach der VOB Teil B bei einem Bauvertrag binnen zwölf Werktagen mit der Bauausführung zu beginnen, wenn der Kunde zum Baubeginn auffordert und die Vertragsparteien keinen Fristbeginn vereinbart haben. Ab dem 13. Tag kann der Betrieb in Verzug gesetzt werden, nur weil das KVR überfordert ist. Das kann nicht sein!“, sagte Hauptgeschäftsführer der SHK Innung Ralf Suhre.

Der Gang an die Öffentlichkeit scheint erste Wirkung zu zeigen. Nachdem das KVR vom Termin der Pressekonferenz erfahren hatte, hat die Behörde Vertretern der Gewerke neue Lösungsansätze in Aussicht gestellt.