Styropor jetzt als Sondermüll zu entsorgen

Mit Wirkung zum 30. September 2016 änderten sich die Regelungen zur Entsorgung von Dämmmaterial, welches das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthält. Diese Chemikalie wurde bereits im Mai 2013 von der internationalen Stockholm-Konvention als persistenter, also in der Umwelt schwer abbaubarer, organischer Schadstoff (POP) identifiziert.

Das am häufigsten in Deutschland zur Wärmedämmung und Isolierung verwendete Material ist Polystyrol, auch bekannt unter den Markennamen Styropor, Styrodur und airpop. Da dieser Kunststoff brennbar ist, enthält vor allem Styropor, welches vor 2015 verbaut wurde, das giftige Flammschutzmittel HBCD. Der in der Abfallverzeichnisverordnung und in der POP-Verordnung (EG Nr. 850/2004) festgelegte Grenzwert für HBCD von 1000 mg/kg wurde am 30. September 2016 rechtswirksam.

Expandiertes Polystyrol (POS) enthielt in der Regel 0,7% und extrudiertes Polystyrol (XPS) ca. 1,5% (HBCD). Da der Grenzwert für die Einstufung als gefährlicher Abfall bei 0,1% liegt, gelten diese Abfälle seit 30. September 2016 als gefährlich und nachweispflichtig und dürfen nur noch in Abfallverbrennungsanlagen behandelt werden, die über eine entsprechende Zulassung verfügen.

Dies hat zur Folge, dass Dämmstoffe aus Polystyrol, sofern sie HBCD enthalten, bei Abbruch oder Sanierungsmaßnahmen getrennt zu sammeln sind. Der Abfallentsorger, z.B. ein Handwerksbetrieb, der eine Sanierung oder einen Rückbau durchführt, muss nun bei der zuständigen Behörde elektronisch einen Entsorgungsnachweis beantragen. Die in Bayern dafür zuständige Behörde ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (www.lfu.bayern.de).

Müllverbrennungslagen verweigern Annahme von Dämmmaterial
Bundesweit sind die Müllverbrennungsanlagen jedoch nicht darauf ausgerichtet, Monochargen von Styropor zu verbrennen, da es dabei zu extrem hohen Temperaturen kommt. Ergebnis ist, dass viele Anlagenbetreiber den Müll gar nicht annehmen und die Abfallentsorger erst einmal darauf sitzen bleiben. Das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) hat sich inzwischen mit einem Schreiben an alle Müllverbrennungsanlagen Bayerns gewandt, mit der Aufforderung, die HBCD-haltigen Dämmmaterialien anzunehmen und die ortsansässigen Unternehmen bei der Entsorgung dieser Abfälle zu unterstützen. Nach Auskunft des StMUV werden aktuell intensive Gespräche mit den Anlagenbetreibern geführt, um das Problem zeitnah zu lösen. In Kürze veröffentlicht das Bayerische Landesamt für Umwelt auf seiner Homepage eine Handlungsanweisung, wie bei der Entsorgung von HBCD-haltigem Abfall vorzugehen ist. Aus genannten Gründen ist für die Entsorgung momentan mit erheblichen Mehrkosten zu rechnen. Diese Mehrkosten sollten Betriebe gegebenenfalls bei der Kalkulation von Angeboten berücksichtigen, um sie an den Auftraggeber weiterzugeben.

Hier finden Sie das Merkblatt des Umweltbundesamtes (UBA) mit umfassenden Informationen zu den Hintergründen und Antworten auf häufig gestellte Fragen.