ÜLU: Ohne ärztliches Attest zahlen Betriebe mehr!

Es geht um Ihr Geld: Wenn Ihre Auszubildenden in den Überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (ÜLUs) der Innung ohne ärztliches Attest fehlen, muss Ihnen als Betrieb die verlorene Bezuschussung des Fördergeldgebers in Rechnung gestellt werden. Bitte sensibiliseren Sie Ihre Azubis deshalb zu folgenden Punkten:

  • Keine Arztbesuche/-termine während des Kurses außer im absoluten Notfall
  • Im Krankheitsfall müssen Auzubis sofort die Innung informieren und das ärztliche Attest sowohl der Innung als auch dem Ausbildungsbetrieb vorlegen.
  • Die Auszubildenden sollten ihren Urlaub außerdem während der Ferien nehmen, da außerhalb der Ferienzeiten ÜLUs stattfinden. Der Besuch der ÜLUs ist verpflichtend!
  • Für Führerscheinprüfungen stellt die Innung die Azubis grundsätzlich nicht frei.

Alle Vorschriften und Hinweise zum Besuch der ÜLUs finden Sie und Ihre Auszubildenden immer auf der Rückseite unserer Kurseinladungen.