Innung Spengler, Sanitär- und
Heizungstechnik München
Gabrielenstraße 3
80636 München
- Tel.:
- 089 - 12 15 89 - 0
- Fax:
- 089 - 12 15 89 - 99
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Schlichtungsstelle/Schlichtungsverfahren:
Unter Tel.: 089/12 15 89 - 52, Frau Rudrich (Mo.-Do.: 08:00-12:00 Uhr, am Freitag 08:00-11:00 Uhr), bietet unsere Innung einen unent-geltlichen Verbraucherservice an.
Verbraucher können Anfragen zu Rechnungen vorbringen und die Innung um Vermittlung mit dem beauftragten Betrieb bitten. Da unsere Innung keinen Parteienverkehr hat, möchten wir Sie bitten, die jeweilige Rechnung mit schriftlicher Aufforderung an uns entweder per E-Mail, Fax oder Post zuschicken.
Eine weitere Dienstleistung unserer Innung ist das sogenannte Schlichtungsverfahren. Ein vereidigter Sachverständiger sowie der Innungsgeschäftsführer leiten die Verfahren. Anfragen zu diesem Verfahren gehen ebenfalls an die genannte Telefonnummer.
Bitte beachten Sie:
Bei Schwarzarbeit funktioniert der Kundenschutz nicht wie gewohnt. Der Verbraucher steht bei Pfusch schlecht da. Wenn er bewusst auf Schwarzarbeiter setzt, stehen ihm keine Gewährleistungsrechte zu und dann kann die weitere Abwicklung schnell teuer werden, wenn ein legaler Handwerker die entstandenen Schäden beheben muss.
Allgemeines: Es gibt eine Reihe von wirtschaftlichen Aktivitäten, die man in keiner amtlichen Statistik finden wird. Diese wirtschaftlichen Tätigkeiten fehlen bei der Berechnung des Bruttosozialproduktes eines Landes, es werden für sie keine Steuern und keine Abgaben an die Sozialversich-erungen bezahlt. Das Institut für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) schätzte den Anteil der Schattenwirtschaft im vergangenen Jahr auf rund 15 Prozent am Bruttoinlandsprodukt (BIP). Für 2007 sagt das IAW den Anteil der Schattenwirtschaft mit 14,7 Prozent des BIP voraus. Das wäre der niedrigste Stand seit zehn Jahren. Das Volumen der Schattenwirtschaft ist im vergangenen Jahr noch einmal leicht gesunken und zwar auf 345,5 Milliarden Euro. Der Anteil der Schattenwirtschaft in Deutschland liegt im Vergleich mit 21 OECD-Staaten im Mittelfeld. Vieles ist nicht verboten, gesellschaftlich sogar erwünscht: Wenn wir zum Beispiel dem Nachbarn helfen, sein Haus zu bauen, sein Auto reparieren oder ihm auf andere Weise Nachbarschaftshilfe leisten, dann gehört das zur Schattenwirtschaft. Dazu zählt auch die Hausarbeit oder die Versorgung von Familienangehörigen. Ebenso rechnet man zum Beispiel den Verkauf von alten Sachen auf Flohmärkten dazu und viele ehrenamtliche Leistungen, bei denen man anderen Menschen hilft. Im Gegensatz hierzu stehen kriminelle Handlungen wie Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung, die ebenfalls zur Schatten-wirtschaft gezählt werden und von der Bundesregierung konsequent bekämpft werden.
Wirtschaftliche Konsequenzen: Negative Folgen der Schattenwirt-schaft sind sinkende Steuereinnahmen und Sozialversicherungsbeiträge. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schädigt durch Milliardenausfälle darüber hinaus nicht nur die Sozialkassen und öffentlichen Haushalte, sondern auch die gesetzestreuen Unternehmer und Arbeitnehmer, die durch die illegale Konkurrenz keine faire Chance im Wettbewerb mehr haben. Diese negativen Folgen werden jedoch nur zu einem Teil kompensiert: Durch die Umgehung der Steuern und Abgaben ist der relative Preis eines Gutes in der Schatten-wirtschaft billiger als in der offiziellen Wirtschaft. Dadurch kann unterhalb des herrschenden Marktpreises eine zusätzliche Nachfrage abgeschöpft werden. Die Einnahmen aus schattenwirtschaftlichen Aktivitäten fließen zum Teil wieder in die offizielle Wirtschaft, wo sie zu steuer- und abgabenpflichtigen Transaktionen verwendet werden.

