Ab 17.02.2022 gilt 3G in der Aus-, Fort- und Weiterbildung

Das bayerische Kabinett hat die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) mit Blick auf das veränderte Infektionsgeschehen mit Inkrafttreten zum Donnerstag, den 17. Februar 2022 u. a.  für den Bildungsbereich angepasst. Ab 17.02.2022 gilt 3G für die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung.