Corona-Krise: Nützliche Tipps

Seit 6. Mai 2020 ist in Bayern die allgemeine Ausgangsbeschränkung aufgehoben. Die bestehenden Kontaktbeschränkungen und das Distanzgebot gelten weiter – insbesondere die Einhaltung eines Mindestabstands zwischen zwei Personen von 1,5 m. Es besteht darüber hinaus eine Maskenpflicht in Teilbereichen des öffentlichen Lebens (z. B. ÖPNV, Geschäfte). Dennoch können wir ein wenig aufarbeiten und Schritt für Schritt das wirtschaftliche und öffentliche Leben wieder hochfahren.

Wir haben seit dem 16.03.2020 unsere Mitgliedsbetriebe zur Corona-Krise und v. a. ihren wirtschaftlichen/betrieblichen Folgen regelmäßig informiert. Mit 14 umfangreichen Info-Mails inkl. zahlreichen Musterschreiben, Materialien, Hilfestellungen etc. haben wir unsere Betriebe unterstützt und stehen in diesen weiterhin ungewöhnlichen Zeiten an ihrer Seite. Im Folgenden ein kleiner zusammenfassender Ausschnitt der wichtigsten Infos, die immer noch aktuell sind:

Worauf SHK- und Spengler-Betriebe aufgrund der Corona-Pandemie vor allem achten müssen sowie weitere nützliche Tipps:

Arbeitsschutz

  • Für Baustellen und Kundeneinsätze gelten die Distanzgebote sowie umfassende Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Mehr Informationen finden Sie hier.
  • Für Kundendiensteinsätze finden Sie den entsprechenden Leitfaden hier.
  • Fragen rund um Arbeitsschutz und Aufgaben des Arbeitgebers finden Sie hier.
  • Wo immer möglich ist ein Mindestabstand zwischen zwei Personen von 1,5 m einzuhalten, ansonsten ist zum Schutz eine Maske/Mund- Nasenschutz zu tragen. Das gilt auch im Handwerksauto, wenn der Abstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Folgende Regeln sind dabei zu beachten.

Um unsere Mitgliedsbetriebe bestmöglich bei der Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen zu unterstützen, haben wir Schutzmasken exklusiv für unsere Mitgliedsbetriebe zum Vorzugspreis geordert.

Arbeitsrecht
Aktuelle Regelungen zu Homeoffice, Mini-Jobs, Entgeltfortzahlung sowie weitere Informationen finden Sie hier.

Arbeitszeitgesetz
Infolge der COVID-19-Epidemie hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit eine Verordnung zur Abweichungen vom Arbeitszeitgesetz erlassen. Diese finden Sie hier.

Kurzarbeitergeld
Alle wichtigen Informationen rund um den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld finden Sie hier.

Sonderzahlungen steuer- und beitragsfrei:
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern in der Zeit vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuer- und beitragsfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Voraussetzung ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden. Mehr Informationen finden Sie hier.

Behinderungsanzeige bei Bauverzögerungen
Infolge der Corona-Pandemie kann es zu Verzögerungen bei der Auftragsbearbeitung kommen. Deshalb hat die SHK Innung München exklusiv für ihre Mitgliedsbetriebe Musterformulierungen zur Behinderungsanzeige erarbeitet und allg. zum Thema Baubehinderung informiert.

Volle Kredithaftung für Kleinunternehmen
Laut Beschluss der Bayerischen Staatsregierung wird für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten ohne langwierige Prüfverfahren eine 100-prozentige staatliche Garantie übernommen. Durch die 100-Prozent-Besicherung des Freistaats können Haus- und Förderbanken unbürokratisch dafür sorgen, dass die Gelder schnell fließen. Sollte es insoweit dennoch Probleme mit Haus- und Förderbanken geben, bitte wir um Info, da wir über unsere Organisation an die zuständigen Stellen herantreten und intervenieren. Mehr dazu hier.