Entsorgungsregelung für Styropor ein Jahr auf Eis

In seiner Sitzung vom 16.12.2016 hat der Bundesrat einen Verordnungsantrag verfasst, nach dem die jetzige Regelung zur Styroporentsorgung ein Jahr lang aufgehoben werden soll. Seit Oktober gilt Styropor, das das Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthält, wegen europäischer Vorgaben als gefährlicher Abfall und darf deshalb nicht mehr zusammen mit anderem Bauschutt entsorgt werden. Seitdem geriet die Entsorgung dieses Sondermülls erheblich ins Stocken, da viele Müllverbrennungsanlagen die erforderliche Sondergenehmigung nicht besitzen.

Das Bundeskabinett hat dem Bundesratsbeschluss für ein einjähriges Moratorium bei der Entsorgung von HBCD-haltigen Dämmplatten nun zugestimmt. Der Bund ermöglicht damit einfachere Entsorgungsregeln für Dämmplatten aus Polystyrol, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten. Die Fachgremien des Bundes und der Länder könnten die Zeit nutzen, die rechtskonforme und bundeseinheitliche Entsorgung von HBCD vorzubereiten. Mehr Informationen finden Sie hier.