Fachgruppenleiter Peter Bruckmoser führte durch den Abend.
Der Fachgruppenabend der Spengler am 8. Oktober begann mit einem Vortrag von Thomas Heidfeld. Der technische Referent des Fachverbands SHK Bayern sprach unter anderem über die korrekte Haftenberechnung und berichtete über das unter Spenglern heiß diskutierte Thema Uginox: Problem ist, dass es bei verzinntem Edelstahl in den Falzen zu einer Kapillarwirkung kommt und somit Feuchtigkeit in die Spenglerarbeit eindringen kann. Nach Lösungen wird seit einiger Zeit fieberhaft gesucht. Aktuell ist es für die Betriebe sehr wichtig, dass sie über die Problematik aufgeklärt werden und sie mögliche Schäden von vornherein vermeiden können.
Über Neuerungen im Mindestlohngesetz und erste Erfahrungen mit den Aufzeichnungspflichten referierte Rechtsanwalt Toni Benker von der vbw Rechtsberatungs eG. Neu geregelt ab 01.08.2015 ist: Die Dokumentationspflicht entfällt, wenn das verstetigte regelmäßige Monatsentgelt eines Arbeitnehmers 2.000 € brutto überschreitet und der Arbeitgeber dieses Monatsgehalt für die vergangenen 12 Monate nachweislich gezahlt hat. Die Arbeitszeiten beschäftigter Familienangehöriger (Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder, Eltern; nicht dazu gehören Geschwister) müssen nicht mehr aufgezeichnet werden. Geringfügig Beschäftigte und ein Großteil der Praktikanten werden weiterhin vom Mindestlohngesetz erfasst, ihre Arbeitszeiten müssen auch weiterhin aufgezeichnet werden.
SHK-Dozent und Elektroinstallationsmeister Stefan Wild riss zum Schluss das Thema Blitzschutz an und bot an, dazu in naher Zukunft ein Seminar für unsere Spengler zu konzipieren.
Wir danken allen Referenten und Teilnehmern für einen interessanten und diskussionsreichen Abend!