FFP2, KN95, N95 gleichwertig

Seit Montag, 15.01.2021 gilt in Bayern das Tragen von partikelfiltrierenden Halbmasken, den sog. FFP2-Masken für Nahverkehr und Einzelhandel sowie beim Arzt. Die KN95- bzw. N95-Masken sind den FFP2-Masken gleichgestellt.

Ausführliche Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bayerischen Gesundheitsministeriums.