Für die Ausbildung gilt ab sofort 3G (Fort- und Weiterbildung weiterhin 2G)

Auch auf unsere Initiative hin hat das bayerische Handwerk in enger Abstimmung mit dem Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege und dem Bayerischen Wirtschaftsministerium erreicht, dass ab heute (29.11.2021) die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (Ausbildung) sowie die Prüfungen unter Anwendung der 3G-Regelung stattfinden dürfen.

Konkret bedeutet das, dass

  • die Auszubildenden, die nicht geimpft oder als nicht genesen gelten, täglich für die Teilnahme an der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung (ÜLU) einen gültigen schriftlichen oder elektronischen Testnachweis vorlegen müssen.
  • geimpfte und/oder genesene Auszubildende für die Teilnahme am Unterricht täglich entweder ihren Impf- oder Genesenen-Nachweis vorzeigen müssen.

Beachten Sie bitte, dass im Bildungszentrum der Innung keine Selbsttests unter Aufsicht durchgeführt werden können! Testzentren in der Nähe unseres Bildungszentrums finden Sie hier.  Ein Musterformular „Testnachweis – Bescheinigung des Arbeitgebers“, das als Nachweis bei der Zutrittskontrolle für unser Bildungszentrum genutzt werden kann, kann im Bildungszentrum nachgefragt werden.

Wir weisen nochmals darauf hin, dass wir täglich den Zutritt am Eingangsbereich des Bildungszentrums kontrollieren müssen und Auszubildende/Kursteilnehmer ohne entsprechenden Nachweis in den Betrieb schicken werden.

Im Übrigen gilt bei Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen weiterhin die 2G-Regelung.

Für Rückfragen stehen Ihnen folgende Ansprechpartnerinnen zur Verfügung: