Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts / Seminar im November

Der Bundesgesetzgeber hat mit Gesetz vom 28. April 2017, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt vom 4. Mai 2017, das „Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts, zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, zur Stärkung des zivilprozessualen Rechtsschutzes und zum maschinellen Siegel im Grundbuch- und Schiffsregisterverfahren“ beschlossen. Das Gesetz tritt (im Wesentlichen) zum 1. Januar 2018 in Kraft. Auf alle vor diesem Datum geschlossenen Kauf- und Werkverträge findet altes Recht Anwendung.

ÄNDERUNG DER KAUFRECHTLICHEN MÄNGELHAFTUNG
Durch die Neuregelung erhält der Handwerker erstmals einen umfassenden gesetzlichen Anspruch auf Ersatz seiner Aus- und Einbaukosten gegen seinen Lieferanten im Falle einer mangelhaften Kaufsache. Zur Erinnerung: Nach der Rechtsprechung des BGH hatte allein ein Verbraucher im Rahmen der kaufrechtlichen Nacherfüllung einen verschuldensunabhängigen Anspruch auf Ersatz auch der entstehenden Aus- und Einbaukosten. Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern beließ es der BGH bei seiner bisherigen Rechtsprechung, wonach weitergehende Aus- und Einbaukosten nur im Verschuldensfalle zu ersetzen sind. Dies hatte zur Folge, dass ein Handwerker regelmäßig auf den Aus- und Einbaukosten sitzen blieb, da er sie von seinem Lieferanten nicht ersetzt bekam.

Die Neuregelung sieht nunmehr vor, dass der Gewährleistungsanspruch des Käufers die Aus- und Einbaukosten unterschiedslos für Verbraucher und Unternehmer umfasst. (…)

Mehr zum Thema erfahren unsere Mitglieder exklusiv aus dem MERKBLATT NEUES MÄNGELGEWÄHRLEISTUNGS- UND BAURECHT: Überblick über die Neuregelungen im Rahmen der Reform des Bauvertragsrechts und der Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung, das Ihnen im internen Bereich unter www.shk-innung-muenchen.de/recht/ unter der Überschrift Änderungen im Bauvertragsrecht zur Verfügung steht.

Am 23. November 2017 bieten wir allen Interessierten ein Seminar zum neuen Bauvertragsrecht an. Nähere Informationen und die Anmeldeunterlagen finden Sie unter https://www.shk-innung-muenchen.de/rechtsseminar-zum-neuen-bauvertragsrecht/