Die Ausbildungen zum / zur Anlagenmechaniker / in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik, Klempner / in (Spengler /in) und Ofen- und Luftheizungsbauer / in verlaufen im Dualen System. Das heißt, die berufliche Ausbildung Jugendlicher erfolgt parallel an zwei Lernorten: der Berufsschule und im Betrieb. Für unser Einzugsgebiet sind die städtische Berufsschule für das Spengler-Handwerk, Umwelt- und Versorgungstechnik München, die Adolf-Kolping-Berufsschule München, die staatliche Berufsschule Dachau und die staatliche Berufsschule Fürstenfeldbruck zuständig. Neben den beiden Ausbildungsorten Berufsschule und Betrieb nehmen Auszubildende an überbetrieblichen Lehrlingsunterweisungen (kurz ÜLU-Kurse) in der SHK Innung München teil. Hier ergänzen wir, was der Betrieb aus organisatorischen bzw. betrieblichen Gründen nicht beibringen kann.
Gemäß Jugendschutzgesetz ist der Urlaubsanspruch für Azubis wie folgt:
- mind. 25 Arbeitstage, wenn der Azubi zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 16 Jahre alt ist
- mind. 23 Arbeitstage, wenn der Azubi zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 17 Jahre alt ist
- mind. 21 Arbeitstage, wenn der Azubi zu Beginn des Kalenderjahres noch nicht 18 Jahre alt ist
- mind. 20 Arbeitstage, wenn der Azubi zu Beginn des Kalenderjahres bereits 18 Jahre alt ist
Urlaub ist während der Ausbildung grundsätzlich während der Ferienzeiten zu nehmen.
Die aktuellen Tarife finden Sie unter https://www.shk-innung-muenchen.de/berufsbeschreibung/
Ja, die Erhöhung der Ausbildungsvergütung nach gutem bzw. sehr gutem Teil 1 der Gesellenprüfung ist möglich. Verpflichtend ist dies für tarifgebundene Ausbildungsbetriebe. Die Leistungsprämie wird von vielen Betrieb auch auf freiwilliger Basis zur Anerkennung der Leistung gewährt und von uns auch empfohlen.
Die tarifliche Leistungsprämie ist wie folgt:
- bei Note 1,0 – 2,0 Erhöhung der monatlichen Ausbildungsvergütung um 100,00 €
- bei Note 2,0 – 3,0 Erhöhung der monatlichen Ausbildungsvergütung um 50,00 €
Vor Beginn der Ausbildung können Sie folgende Verkürzungen beantragen:
- 6 Monate bei Mittlerer Reife
- 12 Monate bei Abitur, bereits abgeschlossener Ausbildung, Alter (über 21 Jahre alt) – hier beginnt die Ausbildung bereits im 2. Lehrjahr
Während der Ausbildung können Sie folgende Verkürzungen beantragen:
- wenn der Notendurchschnitt der Berufsschule zum Zeitpunkt der Gesellenprüfung Teil 1 maximal 2,5 beträgt, kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung (6 Monate) gestellt werden. Dieser Antrag muss vom Ausbildungsbetrieb, der Berufsschule und der Innung unterzeichnet werden.
Weitere Informationen rund um die Gesellenprüfung finden Sie auch hier.
- Während der Probezeit kann der Ausbildungsvertrag von beiden Seiten (Betrieb und Azubi) ohne Einhaltung einer Frist und ohne Nennung eines Grundes gekündigt werden.
- Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen und Angabe eines Grundes gekündigt werden.
- Während der Ausbildung besteht auch die Möglichkeit den Vertrag im gegenseitigen Einvernehmen mit einem Aufhebungsvertrag zu beenden, d.h. hier können verschiedene Dinge individuell mit dem Betrieb vereinbart werden – z.B. kürzere Kündigungsfrist.
- Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen!
- Die Kündigung senden Sie bitte an die SHK Innung München.
- Bitte informieren Sie auch die entsprechende Berufsschule über die Kündigung.
- Im gesamten Gebäude der SHK gilt derzeit die 3G-Regelung und FFP2-Maskenpflicht – auch während des Unterrichts.
- Ungeimpfte müssen täglich einen zertifizierten Schnelltest (Apotheke, Testzentrum etc.) vorlegen. Ein selbst durchgeführter Schnelltest von zuhause ist nicht zulässig.
Bitte informieren Sie sich auch über grundsätzliche Regelungen bei der Bayerischen Staatsregierung.
- Bei Krankheit des Auszubildenden ist unverzüglich der Ausbildungsbetrieb zu informieren. Der Ausbildungsbetrieb muss der SHK Innung München per Mail eine Information über die Krankmeldung zuschicken. Bitte richten Sie Ihre Mail an a.hoi-larsen@shk-innung-muenchen.de.
- Bei mehr als 20 % Fehlzeit (1 Tag bei einwöchigem Kurs bzw. 2 Tage bei zweiwöchigem Kurs) muss der Kurs wiederholt werden. Liegt keine ausreichende Entschuldigung vor (Krankmeldung, Gerichtsvorladung etc.) muss die Kursgebühr zuzüglich der Zuschüsse von Bund, Land und Europäischem Sozialfonds vom Betrieb bezahlt werden.
- Arbeitskleidung ist während des Kurses aus versicherungstechnischen Gründen zu tragen. Bei Nichtbeachtung wird der Azubi vom Kurs verwiesen – die Kursgebühren sind vom Betrieb zu tragen.
- Pünktliches Erscheinen ist – wie im Betrieb auch – Grundsatz. Wer zu spät kommt, hat unentschuldigte Fehlzeiten. Diese können ebenfalls dazu führen, dass die Zuschüsse von Bund, Land und Europäischem Sozialfonds nicht gewährt werden und somit dem Ausbildungsbetrieb in Rechnung gestellt werden.
- Bitte beachten Sie unseren Verhaltenskodex und die Haus- und Werkstattordnung.
- Für die Überbetrieblichen Lehrgänge gibt es keine festgelegten Zeiten wie in der Berufsschule. Die Kurse werden individuell geplant.
- Jeder Azubi und Ausbildungsbetrieb erhält in der Regel ca. 4-6 Wochen vor Kursbeginn ein Einladungsschreiben per Mail.
- Es kann sein, dass einige Mitschüler der Berufsschule bereits einen Kurs besucht haben und die anderen nicht. Das liegt daran, dass die Teilnehmerzahl der überbetrieblichen Kurse bei max. 12-13 Teilnehmern liegt, die Klassen der Berufsschule jedoch wesentlich größer sind.
- Um Einladungen zu den Kursen zu erhalten ist es wichtig, dass der SHK-Innung immer die aktuelle Anschrift und Emailadresse des Auszubildenden und des Ausbildungsbetriebs vorliegt. Daher bitte jegliche Änderung (z. B. bei Umzug) immer gleich der SHK Innung München mitteilen.
Bei Krankheit des Auszubildenden ist unverzüglich der Ausbildungsbetrieb zu informieren.
Der Ausbildungsbetrieb muss der SHK Innung München per Mail eine Information über die Krankmeldung zuschicken. Bitte richten Sie Ihre Mail an a.hoi-larsen@shk-innung-muenchen.de.
- Bei mehr als 20 % Fehlzeit (1 Tag bei einwöchigem Kurs bzw. 2 Tage bei zweiwöchigem Kurs) muss der Kurs wiederholt werden.
- Liegt keine ausreichende Entschuldigung vor (Krankmeldung, Gerichtsvorladung etc.) muss die Kursgebühr zuzüglich der Zuschüsse von Bund, Land und Europäischem Sozialfonds vom Betrieb bezahlt werden.
- Die Rechnung wird nach Kursende erstellt und per Post bzw. Email an den Betrieb geschickt.
Während der Ausbildung kann es immer wieder zu Sorgen und Problemen mit dem Azubi kommen. Damit lassen wir Sie nicht alleine.
Wir unterstützen unsere Mitgliedsbetriebe bei Schwierigkeiten in der betrieblichen Ausbildung.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, wenn:
- Ihr Azubi sich mit dem Lernen schwer tut und schlechte Noten in der Berufsschule hat,
- Ihr Azubi plötzlich kein Interesse und keine Motivation zeigt und sich nachlässig oder unzuverlässig bei der Arbeit oder den zu erledigenden Aufgaben zeigt,
- Ihr Azubi häufig zu spät kommt oder er unentschuldigt im Betrieb oder in der Berufsschule fehlt,
- Sie feststellen, dass die Berufswahl des Azubis nicht seinen Neigungen und Fähigkeiten entspricht,
- der Azubi private Probleme hat, die ihn in der Ausbildung lähmen.
- das Sozialverhalten des Azubis unangemessen ist.
- oder Sie sonstige Fragen zu pädagogischen Themen haben.
Ihre Ansprechpartnerin ist Patricia Richter (Azubi-Recruiting/-Coaching).