Lösung für die Entsorgung HBCD-haltiger Dämmstoffe

Am 7. Juli 2017 hat der Bundesrat einer dauerhaften Lösung für die Entsorgungsproblematik von HBCD-haltigen Dämm-Materialien zugestimmt. Das letztjährige Moratorium, mit dem Ende Dezember 2016 der Entsorgungsengpass für diese Materialien kurzfristig behoben wurde, wird damit dauerhaft durch eine angemessene Lösung ersetzt. Die Lösung tritt einen Monat nach Verkündung in Kraft.

Mit der Verordnung zur Überwachung von nicht gefährlichen Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen und zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung werden POP-haltige Abfälle (zu denen u. a. auch HBCD gehört) nur noch als gefährlicher Abfall eingestuft, soweit dies auch EU-rechtlich geboten ist. Unabhängig von ihrer Einstufung als gefährlicher oder nicht gefährlicher Abfall sind sie jedoch hinsichtlich Sammlung, Vermischungsverbot und Überwachung vergleichbar zu behandeln, wie gefährliche Abfälle.

Erfreulich ist, dass insbesondere beim Nachweisverfahren beim Umgang mit HBCD-haltigen Materialien Erleichterungen gegenüber dem regulären Verfahren erreicht werden konnten, die es ermöglichen, vom Sammelnachweisverfahren auch oberhalb der Sammelgrenzen von 20 Tonnen Gebrauch zu machen.

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