Soka Dach und Klempner-Fachregeln beim Fachgruppenabend Spengler diskutiert

Zwei Themen, die die Spenglerbranche momentan beschäftigen: die SOKA Dach und die neuen Klempner-Fachregeln. Als Referenten konnte die SHK Innung München Peter Masluk, Referent Recht beim Fachverband SHK, sowie Florian Geyer, Innungsmitglied sowie öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Spengler- und Dachdeckerhandwerk, gewinnen.

Der Vortrag von Peter Masluk stellte grundsätzlich klar, wann ein Betreib bei der SOKA Dach beitragspflichtig ist und wann nicht. Generell müssen Mischbetriebe wachsam sein, die sowohl Spengler- als auch Dachdeckerarbeiten ausführen. Die Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags der Dachdecker führt zunächst dazu, dass alle Spengler-Fachbetriebe unter die Beitragspflicht der Lohnausgleichskasse LAK bzw. der Sozialkasse SOKA der Dachdecker fallen können. Anders verhält es sich bei Mitgliedern einer SHK Innung. Da unsere Branche über einen eigenen Tarifvertrag verfügt und diese Allgemeinverbindlichkeit damit nicht wirksam ist, müssen Mitgliedsbetriebe von SHK Innungen in der Regel keine Beiträge abführen. Sollten Sie als Mitgliedsbetriebe eine Anfrage der LAK bzw. SOKA erhalten, dann wenden Sie sich bitte unverzüglich zwecks einer weiterführenden Beratung an Ihre SHK Innung oder den Fachverband SHK Bayern.

Florian Geyer beleuchtete das Thema Klempner-Fachregeln im Vergleich zu den Dachdecker-Metallfachregeln näher und zeigte an einigen praktischen Beispielen, welche Missverständnisse es durch verschiedene Lesarten geben kann. Zwei Kernaussagen standen am Ende des Vortrags im Mittelpunkt:

  • Die Auffassung, dass die eine Regel falsch und die andere richtig sei, ist nicht zutreffend. Beide treffen dieselben Aussagen nur in unterschiedlicher Art.
  • Beide Fachregeln sind sehr gut und hilfreich für den Verarbeiter, aber sie sind keine Lehrbücher und können Fachwissen nicht ersetzen.

Die vollständigen PowerPoint-Präsentationen der Referenten finden Sie auf unserer Homepage www.shk-innung-muenchen.de unter Für Mitglieder, Downloads, Recht.