Verbraucherstreitbeilegung: Informationspflichten des Unternehmers

In unserem internen Mitgliederbereich unter Downloads -> Recht finden Sie das aktuelle Infoblatt des ZVSHK zum Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG), mit allen relevanten Informationen und Musterformulierungen.

Gemäß Paragraph 36 VSBG hat ab dem 1. Februar 2017 ein Unternehmer, der eine Webseite unterhält oder Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet, Verbraucher leicht zugänglich, klar und verständlich

  1. davon in Kenntnis zu setzen, inwieweit er selbst bereit ist oder verpflichtet ist,
    an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
    teilzunehmen, und
  2. auf die zuständige Verbraucherschlichtungsstelle hinzuweisen, wenn
    sich der Unternehmer zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren
    vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet hat oder wenn er auf
    Grund von Rechtsvorschriften zur Teilnahme verpflichtet ist.