Formulare/Lehrvertrag

Berufsausbildungsvertrag

Sie stellen einen neuen Lehrling an und Sie sind auf der Suche nach dem richtigen Vertrag dafür? Das sind die Schritte zur Abwicklung eines Lehrvertrags:

  1. Das Formular finden Sie über diesen Link.
  2. Sie füllen den Berufsausbildungsvertrag vollständig aus, insgesamt sind es vier Ausfertigungen.
  3. Sie schicken den Berufsausbildungsvertrag mit allen Unterschriften und Nachweisdokumenten zu uns an die SHK Innung München. Sollten Sie den Vertrag zuerst an die HWK geschickt haben, wird er dort zuerst bearbeitet.
  4. Wir überprüfen den Berufsausbildungsvertrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Wir registrieren ihn in unserer Datenbank, versehen ihn mit einer Wertmarke und schicken ihn weiter an die Handwerkskammer für München und Oberbayern.
  5. Bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern wird Ihr neuer Auszubildender in die Lehrlingsrolle eingetragen und mit einer Lehrlingsrollennummer versehen. Die HWK überprüft die Angaben und Dokumente erneut. Sollten noch Unterlagen fehlen, schreibt die HWK den Betrieb an.
  6. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern schickt den Berufsausbildungsvertrag zurück an die SHK Innung München.
  7. Den Berufsausbildungsvertrag schicken wir in drei Ausfertigungen an den jeweiligen Betrieb zurück. Ein Exemplar verbleibt bei der HWK.
  8. Das Einschreiben in die Lehrlingsrolle kostet 25 Euro. Eine Rechnung über diesen Betrag geht in einer separaten Rechnung an Sie.
  9. Die Bearbeitungszeit beträgt in etwa vier Wochen. Solange ein Lehrvertrag nicht vollständig vorliegt, kann er leider nicht bearbeitet werden. In diesem Fall kann sich die Bearbeitungszeit dementsprechend verlängern.

Die Ausbildungszeit beträgt:

Anlagenmechaniker u. Spengler           42 Monate ( 3,5 Jahre)
Ofen- und Luftheizungsbauer                36 Monate  (3 Jahre)

Anlagenmechaniker und Spengler:
Ab 1. September 2022 gelten folgende Ausbildungsvergütungen nach dem einschlägigen Tarifvertrag:

1. Ausbildungsjahr:     850 EUR
2. Ausbildungsjahr:     930 EUR
3. Ausbildungsjahr:  1.000 EUR
4. Ausbildungsjahr:  1.100 EUR

Die Ausbildungsverordnungen zu den Ausbildungsberufen finden Sie hier.

Ofen- und Luftheizungsbauer:
Ab 1. September 2023 gelten folgende Ausbildungsvergütungen nach dem einschlägigen Tarifvertrag:

1. Ausbildungsjahr:      800 EUR
2. Ausbildungsjahr:      900 EUR
3. Ausbildungsjahr:  1.000 EUR

Als Auszubildender sind Sie laut Ausbildungsverordnung dazu verpflichtet, Ausbildungsnachweise zu führen, das heißt, Tätigkeiten Ihrer Ausbildung in einem Berichtsheft zu dokumentieren. Nähere Informationen und Tipps dazu finden Sie hier.

Weitere Formulare und Links zum Thema Ausbildung finden Sie hier:

Bitte beachten Sie, dass alle Formulare zuerst bei der SHK Innung München abgegeben werden. Wir reichen die Unterlagen nach Prüfung falls erforderlich für Sie bei der Handwerkskammer München ein. Für die Bearbeitung der Anträge auf Verlängerung bzw. Abkürzung der Ausbildungszeit sowie vorzeitige Zulassung zur Gesellenprüfung wird eine Gebühr erhoben. Diese basiert auf der aktuellen Gebührenordnung der Handwerkskammer für München und Oberbayern und wird dem Ausbildungsbetrieb in Rechnung gestellt.

Um die Fördergelder des ESF für die Überbetrieblichen Lehrgänge zu erhalten, achten Sie darauf, dass Ihr Auszubildender dieses Formular vollständig ausfüllt und seine Einwilligung zur Datenweitergabe erteilt.

Ansprechpartner:

Andrea Høi-Larsen
Ausbildung

Telefon: 089 72 44 197-214
Fax: 089 72 44 197-199
E-Mail: a.hoi-larsen@shk-innung-muenchen.de