Betrieben drohen Mehrkosten für Überbetriebliche Lehrgänge

Die Überbetrieblichen Schulungen werden ab dem 2. Lehrjahr mit Geldern aus dem ESF (Europäischen Sozialfond) mitfinanziert. Voraussetzung für die finanzielle Förderung durch die Europäische Union (EU) und somit auch für die Teilnahme am ESF- Programm ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Daten des Teilnehmers, für welche der Auszubildende durch das Ausfüllen der Einwilligungserklärung und seine Unterschrift die Einwilligung erteilt.
Wo der Auszubildende seine Einwilligung durch Unterschrift erteilen muss, sehen Sie hier.

Diese Angaben werden benötigt, damit die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und die beteiligten Bundesländer ihren Berichtspflichten gegenüber der Europäischen Kommission nachkommen können. Erfüllt das Land Bayern diese Pflichten nicht oder nur ungenügend, kann es und somit auch die SHK Innung München aus dem ESF keine Fördergelder erhalten.

Aus diesem Grunde bitten wir Sie, Ihren Auszubildenden darauf hinzuweisen, dass eine Förderung aus dem ESF nur möglich ist, wenn uns Einwilligungserklärungen vorliegen. Andernfalls sind wir angehalten, die entfallende Bezuschussung über Sie als Ausbildungsbetrieb einzufordern.